8. Stiftungsverzeichnis
Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien (Stiftungsbehörden) führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben.
Davon ausgenommen sind die kirchlichen Stiftungen. Auskünfte über diese erhalten Sie in der Regel bei kirchlichen Einrichtungen.
In das Stiftungsverzeichnis werden eingetragen:
- Name und Anschrift
- Sitz
- Zweck
- Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung
- Tag der Erlangung der Rechtsfähigkeit
- Anerkennungsbehörde
Sollten sich bei einer Stiftung eine oder mehrere der oben genannten Angaben ändern, ist sie verpflichtet, dies der Stiftungsbehörde mitzuteilen. Die Eintragung im Stiftungsverzeichnis begründet allerdings nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.
Die Regierungspräsidien führen jeweils über das Internet zugängliche Verzeichnisse von Stiftungen, die dieser Form der Veröffentlichung zugestimmt haben. Dabei handelt es sich jedoch nicht um das Stiftungsverzeichnis. Links dazu finden Sie im Kapitel "Weiterführende Informationen und Links (LL)".
Die Einsicht in das Verzeichnis ist jedem ohne Angabe von Gründen gestattet. Es besteht auch die Möglichkeit, Abschriften aus dem Stiftungsverzeichnis zu erhalten (gegen Gebühr).